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Was darf ein Arbeitgeber und was nicht?

Muss ich am Wochenende arbeiten, wenn der Chef es anordnet? Verfällt mein Urlaub, wenn ich dort plötzlich krank werde?

Oft herrscht Unklarheit, was ein Arbeitgeber darf und was nicht. Wir wollen aufklären, was erlaubt ist und was nicht.

Kann mir mein Arbeitgeber vorschreiben, wann ich meinen Urlaub nehmen muss?

Bundesurlaubsgesetz, wonach bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind.

Der Arbeitgeber muss also die Urlaubswünsche der Beschäftigten bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubes berücksichtigen. Allerdings gilt dies nicht, wenn dringende betriebliche Belange, wie beispielsweise ein hoher Auftragsbestand, dem entgegenstehen oder unter sozialen Gesichtspunkten vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, wie zum Beispiel solche mit schulpflichtigen Kindern oder Ehegatten, deren Urlaub durch Betriebsurlaub festgelegt ist, vorliegen.

Darf ein Arbeitgeber den Urlaub streichen?

Nein. Eine einmal getroffene Festlegung des Urlaubs ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bindend und kann nicht durch einseitige Erklärung einer der beiden Parteien geändert werden. Folglich kann der Arbeitgeber den Urlaub grundsätzlich nicht einseitig widerrufen bzw. ändern.

Versagt werden kann ein Urlaubstermin, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Betriebs-, Personalräte und die Mitarbeitervertretungen bestimmen bei der Festlegung der Urlaubsgrundsätze und der individuellen Urlaubsgewährung mit, so dass in diesen Betrieben gerichtlich ausgetragene Konflikte selten sind

Was darf über Krankheiten in einer Personalakte stehen?

Ein Chef kann zur Kenntnis nehmen, warum sein Angestellter gefehlt hat, er darf sich aber keine Notizen machen, wie „schon wieder krank wegen Erkältung“. Eine Diagnose ist Privatsache. Krankheitszeiten hingegen muss der Arbeitgeber schon aus formellen Gründen erfassen. Verboten sind auch Listen über Mitarbeiter, wer wie oft oder am häufigsten krank ist.

Kann mein Arbeitgeber mir einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?

Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich eines Sachgrundes. Ohne Sachgrund kann ein Arbeitsvertrag insgesamt – also einschließlich dreier möglicher Verlängerungen – auf bis zu zwei Jahre befristet werden. Gemäß § 14 Absatz II TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) ist eine Befristung ohne Sachgrund nur bis maximal 2 Jahre zulässig. Nach Ende der Befristung ist nur eine unbefristete Tätigkeit möglich oder eine erneute Befristung mit Sachgrund, der vor Gericht vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden muss.

Eine Ausnahme hinsichtlich der Gesamtdauer der Befristung besteht bei neu gegründeten Unternehmen. Existenzgründer haben die Möglichkeit, in den ersten vier Jahren des Bestehens des neu gegründeten Unternehmens befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren abzuschließen. Eine mehrfache Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages ist bis zu dieser Gesamtdauer möglich.

Was darf ein Arbeitgeber und was nicht? - Pape Consulting Group AG

Was passiert, wenn ich in meinem Urlaub krank werde?

Krankheitstage, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sind, werden auf den Urlaub nicht angerechnet. Urlaub ist Urlaub und Krankheit ist Krankheit: „Wenn es einen Arbeitnehmer im Mallorcaurlaub erwischt, endet rein arbeitsrechtlich gesehen der Urlaub!“

Wer krank ist, ist vor Kündigung geschützt?

Nein. Wer häufig fehlt, kann sogar die Rote Karte bekommen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist die häufigste der personenbedingten Kündigungen. Anders als bei einer verhaltensbedingten Kündigung bedarf es dabei noch nicht einmal einer Vorwarnung in Form einer Abmahnung, nur eine sogenannte Stufenprüfung ist notwendig.

Kann ich wegen häufigen Zu-spät-Kommens gekündigt werden?

Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt verhaltensbedingte Entlassungen – also auch Kündigungen auf Grund von wiederholtem Zuspätkommen. Allerdings muss der Chef vor der Entlassung eine Abmahnung erteilt haben, die dann nicht zu einer Besserung des Verhaltens geführt hat.

Kann der Chef Wochenendarbeit anordnen?

Der Arbeitgeber darf für Ausnahmefälle Sonntagsarbeit anordnen, es sei denn, der Arbeitsvertrag würde das ausschließen oder eine Betriebsvereinbarung steht dem entgegen. Das Gesetz sieht in Arbeitsrecht § 11 einen Ausgleich für die Beschäftigung an Sonn- oder Feiertagen vor.

Ist Lügen bei einer Bewerbung/ Bewerbungsgespräch erlaubt?

Der Bewerber darf grundsätzlich dann lügen, wenn der Arbeitgeber unzulässige Fragen stellt. Andernfalls würde das Schweigen schon die Antwort vorwegnehmen. Deshalb hat der Bewerber in diesen Fällen ein Recht zur Lüge. Das betrifft zum Beispiel Fragen nach eine bestehenden Schwangerschaft, Heiratsabsichten, Kinderwunsch oder auch Art einer Schwerbehinderung. (Update: Einen ausführlicheren Beitrag zu diesem Thema finden Sie im Artikel von Reinhard Potzner)

Darf der Arbeitgeber E-Mails lesen oder Telefonate abhören?

Berufliche E-Mails darf der Chef mitlesen, um seine Mitarbeiter zu überprüfen. Es gilt aber auch hier die Verhältnismäßigkeit und ist daher nicht eideutig geregelt. Einerseits greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch am Arbeitsplatz, andererseits haben Unternehmen natürlich ein nachvollziehbares Interesse, dass die Belegschaft ihre vertraglichen Pflichten erfüllt und keine Interna nach außen trägt. Es gilt in jedem Fall der Grundsatz: Was nicht ausdrücklich gestattet ist, ist erst einmal verboten.

Geschrieben: 31. Mai 2014