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Arbeitszeugnis und die Zeugnissprache

Rechtsprechung-Pape Consulting Group AG

Rechtsprechung und die Bedeutungen von Inhalten und Formulierungen

„Er stand stets voll hinter uns“

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Recht auf eine „faire“ und „objektive Beurteilung“ seiner Leistungen in Form eines Arbeitszeugnisses. Das legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest.

Die Gesetzgebung klärt aber die Fragen nicht im Detail, sondern gibt in § 109 GewO nur Leitlinien für ein Arbeitszeugnis vor.

Es ist Aufgabe der Arbeitsgerichtsbarkeit, das Recht bezogen auf einzelne Streitfälle wie auch auf grundsätzliche Fragen auszugestalten.

Von besonderer Bedeutung sind die Urteile des Bundesarbeitsgerichts, welches die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte überprüft und Rechtsfragen klärt, „die von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung sind“.

Manchmal – leider – nutzen die einstigen Vorgesetzen das Zeugnis – und die „Zeugnissprache“ für eine letzte Boshaftigkeit. Negative Formulierungen sind dabei unzulässig, so haben mehrere Gerichte entschieden. Arbeitgeber mit Format haben solche „Spielchen“ nicht nötig und halten sich in der Regel an die üblichen Vorgaben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis wohlwollend zu gestalten. Auf keinen Fall darf er daher das weitere Fortkommen des ausgeschiedenen Mitarbeiters ungerechtfertigt erschweren. In der Regel ziehen Arbeitgeber daher vor Gericht den Kürzeren, wenn sie dies nicht einhalten.

Die Personalverantwortlichen haben dennoch eine „Geheimsprache“ entwickelt, mit der sie dem potentiellen neuen Arbeitgeber einige wichtige Botschaften übermitteln wollen. Generell gilt: Wer mit seinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist, der muss negative Formulierungen nicht einfach akzeptieren. Sie sollten aber immer erst auf dem kleinen Dienstweg Ihre Wünsche äußern und nicht immer gleich einen Anwalt konsultieren.

Siehe auch unseren Blogbeitrag: Arbeitszeugnisse selbst schreiben, eine gute Idee?

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Tipps und Erklärungen

In der langen Kette von Zeugnissen, die jeder in seinem Leben erhält, sind Arbeitszeugnisse ein äußerst wichtiger Mosaikstein: Sie sind sozusagen die Quittung unseres kurz- oder längerfristigen Engagements bei einem Arbeitgeber. Und wie stets beim Thema Zeugnisse stellt sich Unbehagen ein: Gleich jeder Bewertung beruht es auf subjektiven Eindrücken, legt aber durch seine Endgültigkeit unseren weiteren Entwicklungsweg entscheidend fest.

Eine wichtige Besonderheit:
Was Arbeitszeugnisse grundlegend z.B. von Schulzeugnissen unterscheidet, ist: Man kann sich gegen sie erfolgreich wehren. Und: Manche Arbeitgeber räumen die Möglichkeit ein, bei der schriftlichen Formulierung mitzuwirken – bis hin zum vollständigen Selberschreiben des Zeugnisses.

Unser folgender Ratgeber soll Ihnen helfen, Arbeitszeugnisse richtig zu formulieren, ihre Inhalte zu verstehen und sich gegebenenfalls gegen nicht gerechtfertigte oder falsche Beurteilungen zu wehren.

Auch wenn daher ein Zeugnis vordergründig nett formuliert ist, die eigentlichen Aussagen liegen „zwischen den Zeilen“: Harmlos klingende Formulierungen sind oft verborgene Warnungen.

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Erklärungen-Pape Consulting Group AG
Guenter Reinhold
„Fachwissen ist wichtig, natürlich prüfen wir auch das sorgfältig. Aber der „Perfect Fit“, also wie passen Unternehmen und Kandidat kulturell zusammen, ist immer unser höchstes Ziel!“
Günter Reinhold, Vorstand
Einige Beispiele, die die Tricks der Formulierungen aufzeigen
  • Wer sich „besonders intensiv weiterbildete“, war mehr mit sich und seinem Fortkommen beschäftigt, als sich in den Dienst des Unternehmens zu stellen.
  • Wer „durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas beitrug“, war ein Pausenclown auf jeder Betriebsfeier und hatte wahrscheinlich Alkoholprobleme.
  • Wer „im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter galt“, kam in Wirklichkeit nicht mit den Vorgesetzten zurecht.
  • Wer „ein gewissenhafter Mitarbeiter war „, war schon da, wenn man ihn brauchte, war aber nicht immer brauchbar.
  • Wer „stets bemüht war, sein Bestes zu geben“, ist eine komplette Niete und hat nichts erreicht.

Aber nicht nur bei den Formulierungen wird getrickst, auch andere Signale muss man kennen

Das Ausstellungsdatum
Der AG ist verpflichtet, bei Bekanntwerden der Kündigung zeitnah ein Zeugnis zu erstellen. Oft wird das nicht eingehalten und der AN muss Druck ausüben, was den Prozess verzögert. Oft wird das Datum dann nicht zurück datiert. Ein Ausstellungsdatum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutet dann darauf hin, dass sich der Arbeitnehmer das Zeugnis erstreiten musste.
Angabe von Krankheitstagen, von Fehl- und Ausfallzeiten
Böswillige Arbeitgeber geben längere Ausfallzeiten – insbesondere längere krankheitsbedingte Fehlzeiten – im Arbeitszeugnis an. In einem Arbeitsrechtsprozess argumentieren Sie dann mit der Wahrheitspflicht. Das ist aber nur dann zulässig, wenn der AN außergewöhnlich oft Ausfallzeiten hatte. Die Rechtssprechung geht hier von > 50% aus, auch bei elternzeitbedingten Fällen.
Wer unterschreibt das Arbeitszeugnis
Auch bei der Unterschrift lässt sich ausdrücken, wie sehr sich der AG vom Inhalt des Zeugnisses distanziert. Generell gilt, dass der Rang des Unterschreibenden den Grad der Wertschätzung widerspiegelt. Mindestens aber muss die Unterschirft von jemandem erfolgt sein, der weisungsbefugt war.
Die Leistungsbeurteilung
Mit am Wichtigsten sind die zusammenfassenden Bewertungen am Schluss eines Zeugnisses. Hier existieren in den Formulierungen versteckte Botschaften, wir haben die gängigsten zusammengefasst:

Hier die Rangfolge der gängigsten Formulierungen, in denen nur das Wort „stets“ eine sehr gute Bewertung ist.
Aber das auch nur, wenn das Gesamtbild des Zeugnisses schlüssig, durchgängig und plausibel ist, ansonsten wurde der Mitarbeiter nur weggelobt.

  • „Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“ ist die bestmögliche Bewertung
  • „Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“ ist gut
  • „Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“ ist befriedigend
  • „Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt“ ist schon weniger befriedigend
  • „Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt“ oder „er hat sich bemüht“ ist vernichtend

Manchmal zeigt aber auch die Reihenfolge der Aufzählung den wahren Charakter der Aussage:
„Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzten war vorbildlich“ ist nicht positiv, da die Vorgesetzten erst an zweiter Stelle genannt werden. Selbst das Weglassen bestimmter Formulierungen kann eine fatale Aussage beinhalten:

Bedauert man nicht das Weggehen, so ist man eigentlich froh, dass der Mitarbeiter weg ist. Im Zeugnis sollten im Wesentlichen diese Themen erwähnt werden (wenn sie für den Job relevant waren):

  • Fachwissen & Anwendung
  • Initiative & Aktivität
  • Ausdauer & Belastbarkeit
  • Fleiß & Sorgfalt
  • Arbeitsweise & Leistungsstand
  • Auftreten & Verhalten
  • Zusammenarbeit & Kontaktpflege
  • Führungsverhalten

Die Erfahrung zeigt: Im Lauf der Zeit hat sich ein weitgehend verallgemeinerter und damit standardisierter Sprachcode herausgebildet. Unternehmen haben sehr wohl aber auch ihren eigenen Zeugnisstil entwickelt. Das macht das Abfassen, aber auch das Bewerten eines Zeugnisses zu einer immer noch subjektiven Angelegenheit.

Für fast alle Formulierungen gilt der Grundsatz: Sie klingen besser, als sie gemeint sind. Um Rechtsstreitigkeiten auf beiden Seiten (des Beurteilenden und des Beurteilten) zu vermeiden, ist es daher besonders wichtig, die „gängigen“ Formulierungen und ihre Bedeutungen zu kennen. Allein schon deshalb, um zwischen objektivierter Bewertung und subjektivem Urteil zu unterscheiden.

Es sind vor allem negative Ereignisse oder Eigenschaften eines Mitarbeiters, die im Zeugnis verschlüsselt werden. Ausgezeichnete Mitarbeiter hingegen lobt man am besten auch mit eigenen Worten, als nur mit den gängigen Bewertungsformeln. Aber Vorsicht auch hier: Überschwang kann auch das Gegenteil von dem bewirken, was ihr Verfasser beabsichtigt hatte.

Der Hauptgrund solcher widersprüchlicher Interpretationen liegt in eben dem je betriebseigenen Stil. Generell lässt sich sagen: Größere Betriebe pflegen eine eher nüchterne und zurückhaltende Zeugnissprache, während in Kleinbetrieben Zeugnisse oft härter und emotional geladener formuliert werden. Vielen Personalchefs ist daher die Adresse des Zeugnisausstellers ein erstes Indiz für die Beurteilung eines Zeugnisses.

Was im Zeugnis nicht erscheinen darf
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Mitarbeiter gute Wünsche für seine berufliche und private Zukunft mitzugeben. Negative Beobachtungen, Bewertungen und Bemerkungen sind im Arbeitszeugnis nicht erlaubt. Dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile und „Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in der Wirtschaft“.

Tabu ist:

  • Gehalt
  • Kündigungsgründe
  • Vorstrafen
  • Abmahnungen
  • Krankheiten/Fehlzeiten
  • Leistungsabfall
  • Alkoholabhängigkeit
  • Behinderungen
  • Betriebsratstätigkeit
  • Gewerkschaftsengagement
  • Parteizugehörigkeit
  • Religiöses Engagement
  • Nebentätigkeiten
  • Urlaubs- und Fortbildungszeiten

Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden.
Ausrufe-, Frage- und Anführungszeichen sind ebenfalls unzulässig.

Gerne überprüfen wir für Sie Ihr aktuelles Arbeitszeugnis und helfen Ihnen bei der Gestaltung. Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.

Gerne helfen wir auch unseren Klienten, korrekte, faire und formgetreue Zeugnisse für einen AN auszustellen.

Zeugnis-Formulierungen

Generell gilt:
Einige Formulierungen drücken nur deshalb eine befriedigende oder ausreichende Beurteilung aus, weil in ihnen der Vorgesetzte erst an zweiter Stelle genannt wird (Reihenfolge-Technik). Andere wiederum drücken nur deshalb eine befriedigende oder ausreichende Beurteilung aus, weil sie, wenn auch verneint, Negativbegriffe wie z. B. Beanstandung, Tadel oder Klage verwenden (Negationstechnik).

Fachwissen & Anwendung
Sehr gut besitzt ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen und löste durch ihre/seine sehr sichere Anwendung selbst schwierigste Aufgaben.
Gut verfügte über ein abgesichertes, erprobtes Fachwissen und löste durch seine sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben.
Durchschnitt verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgsversprechend ein.
Nicht so doll verfügte über Fachwissen und setzte es ein.
Initiative & Aktivität
Sehr gut hatte immer wieder ausgezeichnete Ideen, gab wertvolle Anregungen, ergriff selbstständig alle erforderlichen Maßnahmen und führte sie entschlossen durch.
Gut hatte oft gute Ideen, gab weiterführende Anregungen ging alle Aufgaben tatkräftig an und handelte selbtständig.
Durchschnitt gab gelegentlich eigene Anregungen übernahm die ihr/ihm übertragenen Aufgaben und führte sie aus.
Nicht so doll übernahm die ihr/ihm übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus.
Ausdauer & Belastbarkeit
Sehr gut Wir haben sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und außergewöhnlich belastbare/n Mitarbeiter/in kennen gelernt, die/der auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen alle Aufgaben bewältigte.
Gut Wir haben sie/ihn als eine/n ausdauernde/n und gut belastbare/n Mitarbeiter/in kennen gelernt, die/der und auch unter Termindruck ihre/seine Aufgaben bewältigte.
Durchschnitt Wir haben sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennen gelernt, die ihre/der seine Aufgaben erfüllend den Anforderungen gewachsen war.
Nicht so doll Wir haben sie/ihn als eine/n Mitarbeiter/in kennen gelernt, die ihre/der seine Aufgaben im Allgemeinen erfüllte und den normalen Anforderungen gewachsen war.
Fleiß & Sorgfalt
Sehr gut Anhaltenden Fleiss verband Frau/Herr mit unverkennbarer Freude an ihrer/seiner Tätigkeit. Sie/er arbeitete sehr genau und gründlich und äußerst gewissenhaft.
Gut Fleiß verband Frau/Herr mit Freude an ihrer/seiner Tätigkeit. Sie/er arbeitete gründlich, gewissenhaft und sorgfältig.
Durchschnitt zeigte einen zufrieden stellenden Fleiß. Sie/er war ordentlich und handelte mit Sorgfalt.
Nicht so doll zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt.
Arbeitsweise & Leistungsstand
Sehr gut Durch ihre/seine sehr zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er auch in Ausnahmesituationen eine voll(st) zufrieden stellende Leistung.
Gut Durch ihre/seine zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine voll zufrieden stellende Leistung.
Durchschnitt Durch ihre/seine recht zügige und exakte Arbeitsweise erbrachte sie/er eine zufrieden stellende Leistung.
Nicht so doll Durch ihre/seine Arbeitsweise erbrachte er/sie mitunter eine zufrieden stellende Leistung.
Auftreten & Verhalten
Sehr gut Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er äußerst sicher und bestimmt in ihrem/seinem Auftreten war und hervorragende Umgangsformen hatte. Sie/er zeigte ein gesundes Selbstvertrauen.
Gut Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er korrekt und sicher in ihrem/ seinem Verhalten war, gute Umgangsformen und ein natürliches und freies Auftreten hatte.
Durchschnitt Wir bescheinigen Frau/ Herrn gern, dass sie/er bescheiden und zurückhaltend, ruhig und anpassungsfähig war und korrekte Umgangsformen hatte.
Nicht so doll Wir bescheinigen Frau/ Herrn, dass sie/er über entsprechende Umgangsformen verfügte.
Zusammenarbeit & Kontaktpflege
Sehr gut Auf Grund ihres/seines Entgegenkommens ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war er/sie in höchstem Grade beliebt und geachtet.
Gut Auf Grund ihrer/seiner Aufgeschlossenheit für alle Kollegen war sie/er beliebt und geachtet.
Durchschnitt Entgegenkommend und freundlich nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil.
Nicht so doll Im Allgemeinen nahm sie/er im Kollegenkreis am Geschehen teil.
Führungsverhalten
Sehr gut Da sie/er es sehr gut verstand, die Mitarbeiter zu motivieren, die Aufgaben optimal delegierte und dabei klare und eindeutige Anweisungen erteilte, genoss sie/er als Vorgesetzte/r volle Anerkennung.
Gut Da sie/er die Mitarbeiter motivierte, die Aufgaben geschickt delegierte und dabei klare Anweisungen erteilte, genoss sie/er als Vorgesetzte/r Anerkennung.
Durchschnitt Da sie/er die Aufgaben delegierte und ihre/seine Rolle als Vorgesetzte/r nicht hervorhob, war sie/er bei ihren/seinen Mitarbeitern geschätzt.
Nicht so doll bemühte sich, die Mitarbeiter zu motivieren und von ihnen geschätzt zu werden.

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